Erzbistum Köln glaubt tendenziösen Aussagen des Vorsitzenden des Bundesverbandes der Frauenärzte und die Folgen

In meinem Beitrag vom 8.2.2013 hatte ich gemutmaßt, dass zu den von Kardinal Meisner konsultierten Experten der Vorsitzende des Berufsverbandes der Frauenärzte, Dr. Christian Albring, gehört. Dies bestätigt sich jetzt indirekt dadurch, dass das Erzbistum Köln auf seiner Internetseite unter der Erklärung Seiner Eminenz ein Interview des domradio mit Dr. Albring verlinkt und diesen Link nicht nur mit Interview bei „domradio.de“ betitelt, sondern mit Fakten zur „Pille danach“: Interview bei „domradio.de“. Auch domradio bezeichnet die weiterhin wissenschaftlich umstrittene Ansicht von Dr. Albring im Untertitel und in der Einleitung als Fakten. Die Erzdiözese Köln und domradio scheinen die Aussagen für unbestritten zu halten.

Experten?

Herr Dr. Albring spricht als Vorsitzender eines Berufverbandes in erster Linie für die Interessen seiner Berufsgruppe und nicht als Wissenschaftler. Die Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte vom 24.1.2013 und das Update zur Notfallkontrazeption vom 4.2.2013 erfolgten allerdings gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) e.V.. Diese kann zwar mit Wissenschaftlern im Vorstand aufwarten, ist aber wiederum finanziell abhängig von HRA Pharma, wie man der Sponsorenliste der DGGEF entnehmen kann. HRA Pharma ist laut Roter Liste 2012 in Deutschland nur mit den beiden Präparaten zur Notfallkontrazeption am Markt, in Frankreich darüber hinaus u. a. mit einer Kupferspirale.

Fakten?

In meinen Beiträgen vom 8.2.2013 und vom 13.2.2013 hatte ich bereits auf die wissenschaftliche Unhaltbarkeit der in oben genanntem Update als Quelle angegebenen Studien hingewiesen. Der von Dr. Albring im Domradio-Interview erwähnte „klare Beweis“ für eine fehlende Nidationshemmung durch eine einzige statistische Studie fällt in sich zusammen, wenn man berücksichtigt, dass möglicherweise eine Nidationshemmung in der frühen zweiten Zyklushälfte von einer schwangerschaftsfördernden Wirkung in der späten zweiten Zyklushälfte statistisch kompensiert wird, wie den Ausführungen des IMABE-Instituts vom 13.2.2013 zu entnehmen ist.

Kardinal Meisner fehlinformiert

Dass Kardinal Meisner einer Fehlinformation aufgesessen ist, ist offenbar – und offenbar bisher nicht zu ihm gedrungen. In einem Schreiben an seine pastoralen Mitarbeiter vom 5.2.2013 schreibt er noch:

Um den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die notwendige Sicherheit für ihren wichtigen Dienst zu geben, habe ich mich als Ihr Erzbischof lehramtlich zu den Fragen der so genannten „Pille danach“ geäußert. Ich hatte die Thematik zuvor mit einer kleinen Gruppe von Fachleuten besprochen und diskutiert. Das Ergebnis war anders als teilweise in den Medien dargestellt keine neue Lehrmeinung, sondern vielmehr die Anwendung unserer bisherigen moraltheologischen Prinzipien auf die neue Situation, die jetzt durch eine Vielzahl von neuen Medikamenten gegeben ist, die unter den Begriff „Pille danach“ fallen, aber keine abtreibende Wirkung haben, sondern ausschließlich eine Verhinderung der Befruchtung verursachen. Es ging also schlicht um unser Prinzip, dass keine Abtreibung einer befruchteten Eizelle erfolgen darf.

Kardinal Meisner glaubt auch zu diesem Zeitpunkt noch, es gebe eine Vielzahl von neuen Medikamenten. Dabei handelt es sich um eine einzige neue Substanz, nämlich Ulipristalacetat, in Form eines einzigen neuen Handelspräparates, nämlich ellaOne. Und er glaubt zu wissen, dass dieses keine abtreibende Wirkung habe. Wie ich schon bemerkt hatte, hatte S. E. vorsichtigerweise trotzdem in seiner lehramtlichen Äußerung keines der Präparate moralisch beurteilt, sondern seine moralische Wertung auf die Absicht des Anwendenden bezogen.

Kardinal Lehmann als Erster in der Verhandlung mit der Politik – noch mit Nidationshemmungsvorbehalt

Die grüne NRW-Gesundheitsministerin hatte am 24.1. damit gedroht, gynäkologischen Abteilungen katholischer Krankenhäuser die Finanzierung zu streichen, wenn sie nicht bereit sind, Vergewaltigungsopfern die Pille-danach zu verschreiben, und zwar drohte sie dies unabhängig von jeglicher moralischen Beurteilung, ob eine abtreibende Wirkung vorliegt oder nicht. Es gab keinen Sturm der Entrüstung von katholischer Seite ob dieser existenzbedrohenden Aussage und ob dieses Angriffes auf die Religions- und Gewissensfreiheit.

Am 1.2. drohte auch der rheinland-pfälzische SPD-Gesundheitsminister damit, sich Gedanken zu machen, falls es nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung mit Blick auf die „Pille danach“ komme. Am 14.2. kam dann die Meldung, noch ohne großes Medienecho

In allen katholischen Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kann Opfern einer Vergewaltigung die „Pille danach“ verordnet werden. Darauf haben sich am Donnerstag Nachmittag Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD), der Mainzer Bischof Kardinal Karl Lehmann sowie die Träger der katholischen Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz in einem Gespräch verständigt. Damit ist das Land bundesweit ein Vorreiter. Allerdings dürfen nur solche Präparate verordnet werden, die unter Berücksichtigung des neuesten Standes der medizinischen Wissenschaft eine Empfängnis verhindern, aber nicht abtreibend wirken.

Der Artikel legt nahe, katholische Moral sei Verhandlungssache.

Einen Tag später – in NRW – Zulassung der Pille-danach an katholischen Krankenhäusern ohne Erwähnung eines Nidationshemmungsvorbehaltes

Einen Tag später meldete das NRW-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter:

Der Zugang zur „Pille danach“ zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung ist für die Krankenhäuser mit gynäkologischen Fachabteilungen in Nordrhein-Westfalen geklärt. „Ich habe die Zusage der katholischen Kirche, dass auch in allen zuständigen Krankenhäusern unter ihrer Trägerschaft in Nordrhein- Westfalen Frauen nach einer Vergewaltigung die Möglichkeit zur Einnahme einer Pille danach erhalten“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf. „Alle Bischöfe tragen eine entsprechende Erklärung des Erzbistums Köln mit, nach der das Angebot einer ‚Pille danach‘ Teil der Behandlung von Frauen nach einer Vergewaltigung ist. Welches Präparat zur Verhinderung einer Befruchtung angeboten wird, entscheiden auch an katholischen Krankenhäusern Ärztinnen und Ärzte im Rahmen ihrer Therapiefreiheit“, so Steffens weiter.

„Zusage“ klingt auch nach Verhandlungsergebnis. „Angebot“ klingt danach, als ob es ins alleinige Ermessen der danach verlangenden Patientin gestellt bliebe, ob die Verordnung erfolge. Wie selbstverständlich wird natürlich auch hier Pille-danach gleichgestellt mit Präparat zur Verhinderung einer Befruchtung.

Haben sich die katholischen Bistümer von NRW dazu geäußert, ob die Darstellung des Ministeriums vollständig ist, oder ob im Falle einer Nidationshemmung die Verordnung weiterhin ausgeschlossen bleibt? Das katholische Büro NRW scheint keine eigene Webadresse zu haben, beim Erzbistum Köln findet man keine Bestätigung. Doch, tatsächlich, aber ich musste lange suchen, bis ich eine entsprechende Meldung fand:

Der Vize-Chef des Katholischen Büros in Düsseldorf, Burkhard Kämper, bestätigte die Zusage der Bischöfe. Pillen mit abtreibender Wirkung seien für die Kirche aber nicht akzeptabel, hieß es.

Politiker können nun den Eindruck gewinnen, dass man nur genügend Druck auf die Kirche ausüben müsse, damit sie sich „reformiere“. Die frauenpolitische Sprecherin der NRW-CDU sagte, der Schritt zeige, dass die katholische Kirche „reformfähig“ sei.

Informierte und gewissenhafte katholische Ärzte müssen in Zukunft mit Problemen rechnen, wenn sie vor Verschreibung einer Pille-danach auf einer Bestimmung des Zykluszeitpunktes bestehen.

Von der differenzierten Betrachtung zur pauschalen Erlaubnis an allen katholischen Krankenhäusern

Die differenzierte Betrachtung der Erlaubtheit je nach Wirkungsweise von Kardinal Meisner, die ja keine Änderung in der moralischen Bewertung darstellt, interessiert heute niemanden mehr. Die Medienlandschaft titelt nur noch „Katholische Kliniken dürfen „Pille danach“ verschreiben“. Dass dies nur für vergewaltigte Frauen gilt, erfährt man in der Regel erst im Text. Es wird weiter so dargestellt, als habe die Kirche ihre Morallehre geändert. Auch heute behauptet übrigens noch eine Bildunterschrift in Focus-online, im Kölner Fall habe das Krankenhaus die Pille-danach verweigert.

 

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