Strafbefehl ist keine Verurteilung

Die Masse der Kommentatoren hier scheint den Stab über den Tatverdächtigen bereits gebrochen zu haben. Schon einmal von Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils gehört? Ich bin selbst kein Jurist, aber mit ein paar Minuten Recherche kann jeder herausfinden, dass die Beantragung eines Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft noch keine Verurteilung bedeutet. Voraussetzung eines Strafbefehls ist lediglich, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu der Einschätzung gekommen ist, dass in einer geringfügigen Strafsache eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist. Schlimm genug, aber mehr zunächst auch nicht.
In dubio pro reo!
Und selbst wenn S.E. TvE den Strafbefehl akzeptiert, ist das nicht automatisch eine Schuldanerkenntnis.
Nach Studium der verfügbaren Informationen hatte ich diesen Eindruck: Die Journalisten hatten den Bischof nicht wortwörtlich, sondern nur sinngemäß zitiert. Dies gab dem Bischof die Möglichkeit, gegen die Medienhetze juristisch spitzfindig mit Hilfe einer Eidesstattlichen Erklärung, er habe dies oder jenes nicht gesagt, vorzugehen. Ob ein Gericht dies durchgehen lassen wird, kann ich als Nichtjurist nicht abschätzen. Die Staatsanwaltschaft glaubt dies offenbar nicht. Unabhängig davon, ob TvE den Strafbefehl akzeptiert oder nicht, ob er in diesem Falle verurteilt wird oder nicht, der Schaden ist da.

Mich erinnert der Fall an Mt 5, 25f..

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