{"id":511,"date":"2011-11-11T17:31:55","date_gmt":"2011-11-11T15:31:55","guid":{"rendered":"http:\/\/b-logos.de\/?p=511"},"modified":"2011-11-11T17:49:23","modified_gmt":"2011-11-11T15:49:23","slug":"totung-einer-alzheimer-patientin-in-den-niederlanden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/b-logos.de\/?p=511","title":{"rendered":"T\u00f6tung einer Alzheimer-Patientin in den Niederlanden"},"content":{"rendered":"<p>Das Nachrichtenportal <a title=\"Niederlande: Erstmals Euthanasie ohne ausdr\u00fcckliche Einwilligung\" href=\"http:\/\/www.kath.net\/detail.php?id=33845\"><em>kath.net<\/em> berichtete<\/a> \u00fcber einen <a title=\"Erstmals Sterbehilfe in Niederlanden f\u00fcr schwer demenzkranke Frau\" href=\"http:\/\/www.aerzteblatt.de\/v4\/news\/news.asp?id=47990\">Artikel im Deutschen \u00c4rzteblatt<\/a>. Hier hei\u00dft es, in den Niederlanden sei f\u00fcr eine 64-j\u00e4hrige Patientin mit fortgeschrittener Alzheimer-Erkrankung \u201eSterbehilfe\u201c geleistet worden. Das hei\u00dft, sie wurde get\u00f6tet.<!--more-->Weiter hei\u00dft es in dem Artikel, die sogenannte Sterbehilfe sei in den Niederlanden \u201eallerdings nur dann erlaubt, wenn der Patient den <strong>Antrag<\/strong> daf\u00fcr <strong>bei vollem Bewusstsein<\/strong> stellt und unter einer unheilbaren Krankheit und unertr\u00e4glichen <strong>Schmerzen<\/strong> leidet. Jeder Fall muss einzeln von einer Kommission gepr\u00fcft und genehmigt werden.\u201c<\/p>\n<p>Nun ist eine Forderung nach vollem Bewusstsein Unsinn, da f\u00fcr solch weitreichende Entscheidungen nicht das Vorliegen von Bewusstsein, sondern\u00a0von\u00a0Urteilsf\u00e4higkeit erfoderlich ist. So ist ja auch ein Kleinkind bei vollem Bewusstsein, nicht aber in jeder Hinsicht urteilsf\u00e4hig. \u00dcberpr\u00fcft man nun die Aussagen des \u00c4rzteblattartikels am tats\u00e4chlichen <a title=\"Gesetz zur \u00dcberpr\u00fcfung bei Lebensbeendigung auf Verlangen und bei der Hilfe bei der Selbstt\u00f6tung\" href=\"http:\/\/www.kna.de\/doku_aktuell\/euthanasiegesetz_NL.pdf\">Gesetzestext<\/a>, wie er auf Deutsch in einer \u00dcbersetzung der\u00a0Katholischen Nachrichtenagentur\u00a0vorliegt, stellt man fest, dass das Deutsche \u00c4rzteblatt hier tats\u00e4chlich eine miserable medizinjournalistische Leistung vorgelegt hat. Es ist im Gesetzestext n\u00e4mlich auch nicht von unertr\u00e4glichen Schmerzen, sondern von unertr\u00e4glichem Leiden die Rede. Leiden kann n\u00e4mlich durchaus schmerzlos sein. Ein Auszug aus dem niederl\u00e4ndischen Gesetzestext:<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"left\">KAPITEL II. SORGFALTSKRITERIEN<\/p>\n<p align=\"left\">Artikel 2<\/p>\n<p align=\"left\">1. Die Sorgfaltskriterien im Sinne von Artikel 293, Absatz 2 Strafgesetzbuch beinhalten, dass der Arzt:<\/p>\n<p align=\"left\">a. zu der \u00dcberzeugung gelangt ist, dass der Patient freiwillig und nach reiflicher \u00dcberlegung um Sterbehilfe gebeten hat,<\/p>\n<p align=\"left\">b. zu der \u00dcberzeugung gelangt ist, dass der Zustand des Patienten aussichtslos und sein Leiden unertr\u00e4glich war,<\/p>\n<p align=\"left\">c. den Patienten \u00fcber seinen Zustand und dessen Aussichten informiert hat,<\/p>\n<p align=\"left\">d. mit dem Patienten zu der \u00dcberzeugung gelangt ist, dass es in dem Stadium, in dem sich der Patient befand, keine angemessene andere L\u00f6sung gab,<\/p>\n<p>e. +f. &#8230;<\/p>\n<p align=\"left\">2. Wenn ein Patient von 16 Jahren oder \u00e4lter nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu \u00e4u\u00dfern, jedoch in einem fr\u00fcheren Zustand, als davon ausgegangen werden konnte, dass er zu einer angemessenen Einsch\u00e4tzung seiner diesbez\u00fcglichen Belange in der Lage war, eine schriftliche Erkl\u00e4rung mit der Bitte um Lebensbeendigung abgelegt hat, kann der Arzt dieser Bitte nachkommen. Die Sorgfaltskriterien im Sinne von Absatz 1 gelten entsprechend.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zum \u201eunertr\u00e4glichen Leiden\u201c<\/p>\n<p>Ein Alzheimer-Patient leidet an sich nicht unertr\u00e4glich, sondern ist bei ordentlicher Pflege normalerweise zufrieden und bei liebevoller Zuwendung sogar gl\u00fccklich. Die Krankheitslast tr\u00e4gt bei dieser Erkrankung nicht der Patient, sondern die Mitwelt. Dementsprechend entspringt die Bereitschaft, f\u00fcr den Fall einer Demenz sich t\u00f6ten zu lassen, nicht der Angst vor unertr\u00e4glichem Leiden, sondern der Angst, den Angeh\u00f6rigen zur Last zu fallen, oder gar dem Stolz, nicht hilfebed\u00fcrftig sein zu wollen, selbst wenn das in der Demenz \u00fcberhaupt nicht empfunden wird.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zu \u201ereiflicher \u00dcberlegung\u201c, \u201eInformierung des Patienten\u201c und \u201emit dem Patienten zur \u00dcberzeugung gelangt\u201c<\/p>\n<p>Es ist mir schleierhaft, wie ein demenzkranker Patient diese Kriterien erf\u00fcllen kann, selbst wenn es sich nur um eine leichte Demenz handelt. Demgem\u00e4\u00df ist die in der Vergangenheit offenbar schon regelm\u00e4\u00dfig zur Anwendung gekommene Genehmigung einer Patientent\u00f6tung bei leicht dement Kranken eine Aufweichung des Willens des Gesetzgebers. Jetzt erlaubte selbst bei an schwerer Demenz Erkrankten eine Genehmigungskommission unter angeblichem R\u00fcckgriff auf Absatz 2 die T\u00f6tung, und das, obwohl keine schriftliche Erkl\u00e4rung vorlag. Weiterhin ist regelm\u00e4\u00dfig zu bezweifeln, dass ein Patient normalerweise zu einer \u201eangemessenen Einsch\u00e4tzung seiner diesbez\u00fcglichen Belange in der Lage\u201c ist, da davon auszugehen ist, das Patienten das subjektive Leiden eines Alzheimer-Kranken landl\u00e4ufig ma\u00dflos \u00fcbersch\u00e4tzen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Fazit: Wie Dominosteine kippt eine H\u00fcrde nach der anderen, die aufgestellt wurde, um das Menschenrecht auf Leben zu gew\u00e4hrleisten. Und das niederl\u00e4ndische Gesetz, das eine begrenzte Patientent\u00f6tung straffrei stellen wollte, ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben wurde.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Und gerade bei Demenzkranken ist das Leiden und die Last an der Erkrankung in vielfach h\u00f6herem Ma\u00dfe auf Seiten der Angeh\u00f6rigen und der Gesellschaft. So ist das sarkastische gefl\u00fcgelte Wort vom \u201esozial vertr\u00e4glichen Ableben\u201c bittere Realit\u00e4t geworden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Nachrichtenportal kath.net berichtete \u00fcber einen Artikel im Deutschen \u00c4rzteblatt. Hier hei\u00dft es, in den Niederlanden sei f\u00fcr eine 64-j\u00e4hrige Patientin mit fortgeschrittener Alzheimer-Erkrankung \u201eSterbehilfe\u201c geleistet worden. 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