Demjenigen Christgläubigen, der das Sühnegebet (»Liebreicher Jesus« [Iesu dulcissime]) öffentlich (in Gemeinschaft) am Herz-Jesu-Fest betet, wird ein vollkommener [siehe Anmerkung am Ende des Artikles] Ablass gewährt; in anderen Fällen wird ein Teilablass gewährt.