EB Zollitsch: „unabhängig von der Billigung des Vatikans“

Beitrag ergänzt am 19.2.2013, 11.21 Uhr

domradio berichtet:

Zunächst beschäftigten sich die Bischöfe mit den medizinischen Aspekten des Medikaments, kündigte Zollitsch an. „Wir haben eine Reihe von Gutachten eingeholt und verlassen uns auf die Urteile der Fachleute.“ Komme es in Trier zu einer Entscheidung über den Einsatz der „Pille danach“, könne diese unabhängig von der Billigung des Vatikans in den deutschen Diözesen umgesetzt werden.

„Wir … verlassen uns auf die Urteile der Fachleute“

Was bei Kardinal Meisner gründlich schief gegangen ist, soll jetzt – hoffentlich besser – wiederholt werden. Zunächst waren ja im März 2012 auf Initiative eines Oberarztes, der der Überzeugung war, eine Spurensicherung ohne das Angebot der Pille-danach sei medizinisch und ethisch nicht zu vertreten, die Krankenhäuser der Cellitinnen von der Anonymen Spurensicherung für Vergewaltigungsopfer abgemeldet worden. Bis dahin war dem Notruf für vergewaltigte Frauen in Köln eine Nichtverschreibung der Pille-danach an katholischen Krankenhäusern nicht bekannt (sic!). Auch in anderen katholischen Krankenhäusern wie in München oder Bad Mergentheim waren bis dahin Verordnungen der Pille-danach problemlos möglich. So wie ich die Richtigstellung des Notrufs für vergewaltigte Frauen verstehe, konnten dann Verhandlungen der Krankenhaus-Hierarchieebenen mit dem Kölner Arbeitskreis für Spurensicherung aber eine Wiederaufnahme in die ASS nicht möglich machen, da der Arbeitskreis sich nun offenbar die Überzeugung des Oberarztes mit anderer Begründung zu eigen gemacht hatte („klares und einheitliches Angebot“). Auf diese Weise war also unter Mitwirkung des eigenen Personals der Weg für die Schlagzeile „Katholische Kliniken weisen Vergewaltigungsopfer ab“ bereitet worden.

Danach hat sich Kardinal Meisner von Fachleuten beraten lassen – ich nehme an, von Chefärzten der Gynäkologischen Abteilungen von Katholischen Krankenhäusern – und wurde mit Informationen versorgt, die der Marketingabteilung einer gewissen Pharmafirma hätten entspringen können.

Wahrscheinlich ist es gerade unter Frauenärzten schwierig, solche zu finden, die die Perspektive des kirchlichen Lehramtes teilen. Jungmediziner, die sich Humanae vitae zu Herzen nehmen, werden sich kaum der Gynäkologie zuwenden. Wer wird ein Fach wählen, in dem eine Niederlassung von vornherein ausgeschlossen ist? Eine Frauenarztpraxis ohne Pillenverschreibung ist nämlich schlicht wirtschaftlich nicht existenzfähig.

Ich hoffe, dass unter den hinzugezogenen Experten solche sind, die eine differenziertere Beurteilung der Sachlage als bisher ermöglichen. Zum Beispiel Prof. Keenan, Tennessee, der im Juni 2011 den Weg zu einer Notfallkontrazeption unter Vermeidung einer Nidationshemmung gewiesen hat, Prof. Johannes Bonelli, Direktor des IMABE-Instituts für medizinische Anthropologie und Bioethik, Wien, der die gleiche Methode empfiehlt, oder Prof. Dr. med. Paul Cullen, der 1. Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V..

„… unabhängig von der Billigung des Vatikans …“

Droht ein neues Beratungsschein-Szenario? Ein deutscher Sonderweg? Soll zu einem Zeitpunkt, an dem sich der regierende Papst in einer Situation der Schwäche befindet, die Position der Institution Bischofskonferenz gestärkt werden? Ist denn nicht klar, dass es hier um Festlegungen geht, die die Weltkirche berühren?

Betet, liebe Leser, für einen guten Ausgang der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe!

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