So schreibt der Theologe und Journalist Daniel Deckers in der FAZ am 5.2.13:
… Indes ist Meisners Differenzierung grundsätzlicher und folgenreicher, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Denn der Kölner Kardinal hat Normbegründungsverfahren in die innerkatholische Debatte über das Pro und Contra künstlicher Empfängnisverhütung eingebracht, die auf Seiten des Lehramtes bislang tabu waren. Keinen Zweifel lässt der Kardinal an der grundsätzlichen Ablehnung der Abtreibung durch die katholische Kirche. Wenn „im Notfall“ empfängnisverhütende Mittel nicht mehr rundheraus abgelehnt werden und eine abortive Wirkung „als Nebenwirkung“ um eines höheren Gutes willen in Kauf genommen wird, dann hat Meisner den Boden der in einer römisch-katholischen Interpretation des Naturrechts begründeten Sexualmoral des Lehramtes verlassen – wenn auch nur einen kleinen Schritt weit. Ein weiterer kleiner Schritt für die Ethik, ein großer aber für die Kirche wäre es, wenn sie ihre gesamte Sexualmoral nach den Regeln der Güterabwägung revidierte und dem Verhältnis von Handlungen und Nebenwirkungen mehr Beachtung schenkte.
Ganzer Text hier.
Der Hinweis kam über katholisches.info. Dort stellt Johannes Buchmann den Vorgang in den Zusammenhang der Königsteiner Erklärung.