[Breaking news] Als erste Äußerung nach Eingang des Prüfungsberichtes über das Finanzgebaren S. E. Bischof Tebartz van Elst in Rom lässt der sicherlich gut informierte Kardinal Gerhard Ludwig Müller verlauten:
… Einen Bischof kann man nicht so leicht entlassen wie einen Minister. Im Kirchenrecht sind vorgesehen zwei Möglichkeiten:
- Dass jemand abgesetzt wird, weil er sich irgendwie etwas zu Schulden hat kommen lassen oder
- dass der Papst einen eben bittet, mit Rücksicht auf eine verfahrene seelsorgerliche Lage um des Wohls der Kirche willen auf das Bischofsamt, das ihm legitim zusteht, zu verzichten
und ich glaube, Gründe, ihn abzusetzen, gibt es nicht. [Hervorhebung durch mich]
Demnach kann davon ausgegangen werden, dass Tebartz-van Elst im rechtlichen Sinne als unschuldig zu gelten hat. Gleichzeitig erwähnt Müller die Möglichkeit einer Bitte zum Rücktritt, was ich als Andeutung für das weitere Vorgehen werte. Quelle: VIDEO