Der Kirchenrechtler Klaus Lüdicke ist der Auffassung, dass durch das Zweite Vatikanische Konzil eine schwerwiegende Veränderung im Eheverständnis eingetreten ist, nämlich „dass aus der Ehe als Zweckgemeinschaft eine Selbstzweck-Gemeinschaft geworden ist“. Und weiter:
Die vorkonziliare Doktrin verstand die Ehe als einen Vertrag, dessen Gegenstand das Recht auf zeugungsgeeignete Akte war (vgl. can. 1081 § CIC/1917); nun wird die Ehe als eine Gemeinschaft zweier Menschen verstanden, die aus sich heraus Sinn hat, die die beiden Menschen zur Schicksalsgemeinschaft verbindet um ihrer selbst willen. Die Ehe braucht keinen anderen Zweck mehr zu erfüllen, als das Leben zweier Menschen miteinander zu verbinden: Sie ist Selbstzweck.
Nachzulesen hier auf Seite 5.
Nach vordeuterovaticanokonziliarem Verständnis der Ehe als eines Vertrages zum Zwecke der Erzeugung von Nachkommen würde sich die heutige Diskussion um die Einbeziehung nicht prokreativ Liebender in das staatliche Eherecht erübrigen. Eine solche wäre ein Widerspruch in sich.