Genau genommen bin ich für die Abschaffung des Begriffs Ehe. Einfach aus jenem Grund, der darin besteht, dass der Begriff in einem Teil der Gesellschaft nicht mehr verstanden wird. Es hat sich bei diesem Teil ein unbewusster Bedeutungswandel des Begriffes ergeben, der zu Missverständnissen und heftigen Vorwürfen gegenüber dem anderen Teil der Gesellschaft führt, welcher genauso unbewusst an der althergebrachten Bedeutung des Begriffes festhält. Teilweise ergeben sich heftige gesellschaftliche Konflikte, die bis zum Versuch existenzbedrohender juristischer Maßnahmen reichen. Da ich ein friedliebender Mensch bin, schlage ich vor, den Begriff der Ehe, welcher offensichtlich nicht mehr durchgehend verstanden wird und sich damit überlebt hat, rechtzeitig abgeschafft wird, bevor er zu einer Quelle noch größeren Leides wird.
Da man nun Begriffe nicht einfach abschaffen kann, da die zugrundeliegende Materie ja einer Benennung bedarf, schlage ich die Aufnahme zweier neuer Begriffe in den Duden vor, welche die beiden rechtlich schützenswerten und und von den jeweiligen gesellschaftlichen Gruppen gewünschten Sozialeinrichtungen bezeichnen und in ihrer Herleitung unmissverständlich sind:
Ehefihn, -es f., Akronym aus Existenzhervorrufungs- und Entwicklungsförderungsinstitution humanen Nachwuchses
und
Seksbo, -s, n., Akronym aus Sozialkassenentlastungskonstrukt für Sozietäten beliebiger (sexueller) Orientierung
Die Reihenfolge der Nennung stellt keine Wertung dar, sondern erfolgt lediglich nach alphabetischer Sortierung. Die Belegung des ersten Begriffes mit dem grammatikalisch weiblichen Geschlecht geschah aus feministischen Gründen, die Belegung des zweiten mit dem grammatikalischen Neutrum aus Gründen der Vermeidung jeglicher Diskriminierung.
Die den Akronymen zugrunde liegenden Begriffe sollen deutlich machen, dass es sich bei beiden Instituten um staatlich erwünschte und damit förderungswürdige und öffentliche Einrichtungen handelt. Es folgen nähere Erläuterungen zu beiden Instituten.
Ehefihn: Die Ehefihn ist eine soziale Einrichtung aus zwei Personen, die die Hervorrufung humaner Existenzen und deren Entwicklungsförderung in einer oder besser gesagt in vier Händen vereint. Im Gegensatz zu industriellen humanen Reproduktionsanlagen, die mit massiven Qualitätsproblemen zu kämpfen haben, und staatlichen Kinderaufzuchtanstalten ist eine Ehefihn für die Gesellschaft ein bedeutendes Nettogeschäft und daher unbedingt förderungswürdig. Der gesellschaftliche Nutzen ist unstrittig. Aus Gründen der gegebenen körperlichen und seelischen Komplementarität und wegen des Fehlens von bei anderen Konstruktionen (künstliche Besamung, „Leihmutterschaft“) zu erwartender erhöhter gesamtgesellschaftlicher Kosten ist diese Einrichtung definitionsgemäß eine solche von Paaren verschiedenen biologischen Geschlechts.
Seksbo: Ein Seksbo ist eine soziale Verbindung von Personen, die aufgrund von beliebiger (sexueller) Attraktion füreinander dauerhaft Verantwortung übernehmen nehmen in einer Weise, die die Sozialkassen, insbesondere die Kranken- und Pflegekassen, entlastet, auf diese Weise einen gesamtgesellschaftlichen Nutzwert darstellt und damit über eine BGB-Gesellschaft privater Natur hinausgeht. Derzeit ist noch umstritten, ob die zwischen den Personen bestehende Attraktion sexueller Natur sein und als solche nachgewiesen werden muss. Miteinander in einem Haushalt lebende Verwandte wie zum Beispiel Geschwister oder eine die Mutter pflegende Tochter sind von den Vorteilen der gegenwärtigen rechtlichen Konstruktion ausgeschlossen. Einiges weist jedoch darauf hin, dass eine mögliche Einbeziehung zum Beispiel verwandtschaftlicher Beziehungen zum jetzigen Zeitpunkt wiederum zu massiven Missverständnissen, Fehldeutungen und Diskriminierungsgefühlen würde. In Bezug auf das Vorhandenseins und die Weise der Gewährleistung des gesellschaftlichen Nutzens einer solchen Verbindung besteht noch sozialwissenschaftlicher Forschungsbedarf.