Der Erzbischof von Valencia hatte in einer Predigt vom 13.5.2016 die Gender-Ideologie und das „Schwulen-Imperium“ kritisiert. Daraufhin hatten feministische Gruppen die Regierung zur strafrechtlichen Verfolgung des Kardinals aufgerufen, wie der Catholic Herald am 7.6. und in der Folge kath.net in deutscher Übersetzung heute berichtet hatten.
Infovaticana berichtet heute, dass die Provinzstaatsanwaltschaft von Valencia unter dem Druck der Homosexuellen-Lobbygruppe Lambda strafrechtliche Ermittlungen gegen den Kardinal aufgenommen hat. Die zuständige Staatsanwältin für Hassverbrechen wird nun untersuchen, ob sich Cañizares der Anstachelung zum Hass schuldig gemacht hat.
Nach Artikel 510 des Spanischen Strafgesetzbuches werden Verbreitung von oder Anstiftung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt mit Freiheitsstrafe zwischen 1 und 4 Monaten und mit Geldstrafe zwischen 6 und 12 Monatssätzen bestraft.
Der Artikel 510 des Spanischen Strafgesetzbuches entspricht dem § 130 des deutschen Strafgesetzbuches („Volksverhetzung“) bzw. dem § 283 des österreichischen StGb („Verhetzung“) oder dem Art. 261 des schweizerischen StGb („Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden“). Während in deutschsprachigen Staaten Bedingung für den Straftatbestand eine Gefährdung des öffentlichen Friedens ist, ist dies in Spanien nicht der Fall. Letztere Info wurde entnommen aus einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.
[UPDATE]
Wie Las Provincias am 14.9.2016 berichtete, wurden diese und andere Klagen gegen den Kardinal vom Gericht in Valencia abgewiesen.
Ob Kardinal Cañizares neben juristischem Beistand auch auf Unterstützung seiner Mitbrüder im Bischofsamt hoffen darf?
Ihn in dieser Angelegenheit allein zu lassen wäre für sie allemal bequemer als unmissverständlich Position zu beziehen. Es würde Mut erfordern, doch werden sie ihn aufbringen?
Ich bin gespannt!