Wenn es nur einen Papst geben kann – welcher ist der rechtmäßige?

Mein Kommentar zum Artikel Benedikt XVI. der letzte Papst? „Alles ist möglich“, meint Benedikt selbst auf katholisches.info.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Benedikt XVI. in der Liste der Päpste nach den sogenannten Weissagungen des Malachias nicht der letzte, sondern der vorletzte Papst („Gloria olivae“) wäre. Sollten sowohl die Feststellung des Kirchenrechtlers Stefano Violi, dass Papst Benedikt XVI. tatsächlich keinen Amtsverzicht, sondern nur einen Dienstverzicht geleistet habe, als auch die Feststellung des Kanonisten und Kurienbischofs Giuseppe Sciacca, dass es keine Doppelung des Amtes geben könne, zutreffend sein, kann die Schlussfolgerung nur lauten, dass es derzeit rechtmäßig nur einen Papst gibt: Benedikt XVI.. Selbst wenn man unterstellt, Benedikt habe geirrt in der Vorstellung, er könne vom Dienst zurücktreten, ohne das petrinische Amt zu verlassen, würde das nichts ändern. In diesem Fall wäre Ann Barnhardt Recht zu geben, welche auf Canon 188 hinweist: „Ein Verzicht, der aufgrund … eines wesentlichen Irrtums … erfolgte, ist von Rechts wegen ungültig.“ Auch in diesem Falle wäre Benedikt XVI. der einzig rechtmäßige Papst.

Wenn Tornielli erfährt, dass es im Vatikan keine anderen Gewänder gegeben habe, wenn Seewald die Antwort erhält, „alles“ könne sein, und wenn Kurienerzbischof Gänswein sich vier oder fünf Päpste vorstellen kann, erinnert mich das an den Esprit des hl. Philipp Neri. Ob Benedikt dies bewusst im Sinne hat, mag dahingestellt bleiben. Vielleicht ist es Gott selbst, welcher derer spottet (Psalm 2), die wie eine Mafia in der Kirche agieren.

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