Der bisher so hoffnungsvoll gestartete Bischof Stefan Oster von Passau hat am 20 Juli auf seiner Webseite den Artikel „Brief an die Priester im Nachgang zum päpstlichen Schreiben ‚Amoris laetitia‘ (AL)“ veröffentlicht. Darin bekräftigt er das JEIN von AL mit einem ebenso klaren JEIN. Oder genauer gesagt: indem er der subjektiv zwar aufrichtig, objektiv aber mit – aufgrund des objektiven Tatbestandes – irrendem Gewissen urteilenden Person zugesteht, selbst zu entscheiden, ob sie trotz schweren Verstoßes gegen das Gebot Gottes zur Kommunion mit Christus hinzutreten kann, tritt er ein die Riege deutschkatholischer Bischöfe, welche im Jahre 1968 mit ihrer Königsteiner Erklärung dem Relativismus und der Unverbindlichkeit nicht nur kirchlicher, sondern auch göttlicher Lehre die Tore geöffnet haben. Da nützt es nichts, die drohende Gefahr der äußeren Finsternis, wo Heulen und Zähneknirschen ist, euphemistisch mit „intensiven persönlichen Verantwortung für die Gläubigen selbst“ zu umschreiben.
Übrigens, das von Bischof Oster wie von vielen anderen Vertretern des kirchlichen Establishments bemühte Ideal Glaubwürdigkeit halte ich für einen Götzen.