Zum Artikel Kardinal Koch: Luther wurde von drei Päpsten rehabilitiert
Der hier so genannte Ökumene-Experte Hoff vertritt das protestantische Ökumene-Konzept des kleinsten gemeinsamen Nenners. Dafür sollen katholische Christen dann 70% dessen, was sie in 2000 Jahren durch den Heiligen Geist gelehrt wurden, über Bord werfen, wie es die Reformatoren bereits vor 500 Jahren getan haben, sprich protestantisch werden. Für die hier von einem katholischen Theologieprofessor vorgeschlagene „gegenseitige eucharistische Gastfreundschaft“ muss ein Katholik dann glauben, dass ein nicht zum Priester geweihter evangelischer Pfarrer gültig eine Eucharistiefeier zelebrieren kann, oder wie? Schlimmer noch: es verfällt sogar der einst von mir so geschätzte Kardinal Koch in dieses verdunkelnde Sprechen von „der gegenseitigen Teilhabe am eucharistischen Tisch“.
Ein evangelisches Abendmahl ist doch aus katholischer Sicht – im besten Fall nicht intendiert, aber faktisch – eine Messsimulation und damit schwerster liturgischer Missbrauch.
Welch eine Finsternis!
Zum Kommentar von Adson_von_Melk
Das wird interessant.
Der Text ist „bis 31. Okt“ unter Embargo, mindestens den relevanten Personen aber sicher schon bekannt.Ich könnte mir vorstellen, dass es dem lutherischen Ehepartner eines Katholiken gestattet wird, im in der Messe die Kommunion zu empfangen (nicht aber umgekehrt, wegen des unterschiedlichen Amtsverständnisses.) Als Begründung würde der auch bei Lutheranern vorhandene Glaube an die Realpräsenz Jesu Christi im Sakrament angeführt werden.
Ich habe einmal als Richtschnur das gehört:
Wer das AMEN nach dem Hochgebet ehrlich mitsprechen kann, könnte auch daran denken, die Kommunion zu empfangen. Schließlich sei die Kirche dazu da, möglichst viele zu Gott zu führen, nicht möglichst wenige, und wenn man ein vollständig korrektes theologisches Verständnis verlangt, könnten auch die meisten Katholiken nicht zur Kommunion.
Andererseits, Nachsatz:
Ein wirklich ehrliches Amen nach dem Hochgebet ist schon auch eine anspruchsvolle Forderung.
Ihre gutmütige Spekulation über eine dogmatisch vieleicht gerade noch haltbare Ausnahmegenehmigung in allen Ehren – im Text des Artikels ist bei Kenney, Koch und Hoff ausdrücklich von Gegenseitigkeit die Rede. Das ist eine ganz andere Hausnummer. Diesem Wortlaut nach werden hier katholische Essentials zur Disposition gestellt, nur um sich bei jenen Glaubensgeschwistern anzubiedern, welche gegenüber dem jeweiligen Zeitgeist (braun, rot, grün, regenbogen) noch weniger Resistenz zeigten als die Katholiken.
In lehrmäßiger Hinsicht haben sich zumindest hierzuland in den letzten Jahrzehnten die Gräben zu den lutheranischen Protestanten vertieft, weil diese in fortschreitender „Reformation“ laufend weitere bisherige Gemeinsamkeiten über Bord geworfen haben: Unauflöslichkeit der Ehe, Lebensschutz am Anfang und Ende des Lebens, Frauenordination, Definition der Ehe (Mann und Frau), Schutz von Kindern vor Sexualindoktrinierung.
Und nun plötzlich Mäntelchen-Ökumene um jeden Preis?