Kommendes Inzesturteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Laut tagesschau.de wird das vom Bundesverfassungsgericht vor 4 Jahren bestätigte Inzestverbot des StGb § 173 Abs. 2 nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft. Auf tagesschau.de auch gefunden: den Link zu M.E.L.I.N.A. Inzestkinder / Menschen aus VerGEWALTigung e.V..

M.E.L.I.N.A. e.V. ist ein gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein, der sich für Menschen einsetzt, die durch verwandte Täter, also innerhalb des eigenen Familienverbandes sexuell missbraucht wurden, als Auswirkung / Folge dieser sexuellen Gewalt (Inzest / sexueller Missbrauch / VerGEWALTigung) schwanger wurden, sowie deren daraus geborene Inzest-Kinder.

Quelle: Selbstdarstellung des Vereins auf oben verlinkter Webseite

M.E.L.I.N.A. e.V. fordert den Erhalt des § 173, im Gegensatz zur Piratenpartei, der Nachfolgerin der F.D.P.. Auf diese programmatische Eigenheit der Piratenpartei hatte ich schon früher hingewiesen.

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