Leitender Bischofsrat – neues Kapitel in der Geschichte des Rätekatholizismus

Wir haben heute im Bischofsrat den komplexen Fall Stützenhofen eingehend beraten und einhellig folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Diözesanleitung erhebt keinen Einspruch gegen die Wahl und ihr Ergebnis.

2. Der Bischofsrat gibt den Auftrag,…

Quelle:kath.net

Bisher glaubte ich, eine Diözese werde vom Bischof persönlich geleitet, wobei sich der Bischof natürlich beraten lassen kann.

In der von S. E. oben gemachten Aussage stellt sich der Sachverhalt anders dar. Es wird nahegelegt, dass mit dem Begriff „Diözesanleitung“ der „Bischofsrat“ selbst und nicht der Ordinarius persönlich gemeint ist, da ja laut Aussage der Bischofsrat beschlossen habe, wie zu handeln sei. Da es sich in diesem Fall um einen einhelligen, also einstimmigen Beschluss handelt, bleibt offen, ob der Beschluss auch gegen die Stimme des Kardinals hätte gefällt werden können. Genau davon ist aber auszugehen, da ja die hier dokumentierte beschlussfassende Kompetenz des Bischofsrates sonst ad absurdum geführt wäre.

Meines Wissens ist eine solche Verschiebung der Leitungskompetenz des Ordinarius auf ein Gremium kirchenrechtlich nicht gedeckt.

Ungeachtet dessen ist aber die Wirkung auf die Vorstellung von Leitungsverantwortung in der Kirche je nach Sichtweise verheerend oder revolutionierend. Auf Pfarreienebene wird man in Zukunft vermehrt glauben, dass analog die Leitungsverantwortung nicht beim bestellten Pfarrer, sondern beim Pfarrgemeinderat liegt. Konkret auf den jetzt beschlossenen Fall bezogen sind dann Konstellationen denkbar, in denen ein Pfarrgemeinderat beschließt, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Personen als der Ehe gleichwertig zu gelten habe und der Pfarrer es zu unterlassen habe, solche Personen um einen Verzicht auf den Empfang der heiligen Kommunion zu bitten.

Unter diesen Umständen gehe ich davon aus, dass die Priesterberufungen weiter zurückgehen werden, die der Räteberufungen dagegen zunehmen. Angesichts des Eindrucks sich häufender Missachtung bestehenden Rechtes (so auch die letztliche Irrelevanz der formalen Ungültigkeit der Wahl in Stützenhofen) und kommender Umwälzungen drängt sich mir das Wort des Sowjet*-Katholizismus auf.

*Sowjet: russ. Rat

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