Hl. Hildegard – Klarstellung des Präfekten der Heiligsprechungskongregation

Am 11.5.12 hatte ich in zwei Artikeln die Begriffsverwirrung um die erfolgte Kanonisation der hl. Hildegard zu erhellen versucht. Am 14.5. äußerte sich nun S. E. Kardinal Amato gegenüber Roberto Piermarini von Radio Vatikan:


RealAudioMP3 Die offizielle Anerkennung Hildegards von Bingen als Heilige der Weltkirche ist „einzigartig“. Das erklärt im Gespräch mit Radio Vatikan Kardinal Angelo Amato, der Präfekt der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen. Zwei Gründe nennt der italienische Kurienkardinal für diese Einschätzung: Einerseits wurde das Heiligsprechungsverfahren für die 1179 verstorbenen Benediktinerin verschleppt, weil sich gerade in diesem historischen Moment die Zuständigkeiten änderten; sie gingen vom Bischof auf den Papst über. Gleichzeitig stand die Heiligkeit Hildegards von Anfang an und bis heute nie in Frage, betont Kardinal Amato. …

Ganzer Artikel hier. Das Interview in der Originalsprache Italienisch findet sich hier. Da das italienische Original deutlich ausführlicher ist, versuche ich mich an einer – natürlich nicht autorisierten – Übersetzung zumindest einiger Passagen:

Amato: Tatsächlich wird Hildegard seit Jahrhunderten als heilig angesehen. …

Piermarini: … Wer war Hildegard von Bingen und warum diese offizielle Anerkennung ihrer Heiligkeit?

A.: Wir müssen sagen, dass der Fall von Hildegard von Bingen aus mindestens zwei Gründen sehr einzigartig ist. Der erste betrifft den besonderen historischen Moment, in dem der Übergang von der bischöflichen zur päpstlichen Kanonisation noch nicht endgültig abgeschlossen war. Deshalb leiden die ersten zurückgelegten Schritte zur Kanonisation, kurz nach dem Tod der rheinischen Äbtissin (1179), immer noch unter einem Klima des Überganges. Der zweite Grund ist gegeben in einer tief verwurzelten und allgemeinen Überzeugung von der Heiligkeit von Hildegard von Bingen, eine Überzeugung, welche ja praktisch bis in unsere Tage ungebrochen ist, und welche sich auf eine de-facto-Kanonisation der rheinischen Mystikerin bezieht, wenn sie auch de jure nie heilig gesprochen wurde. Die biographischen Quellen, sowohl die zeitgenössischen als auch die nach ihrem Tod, sprechen klar von ihr als „heilig“ oder „selig“. Die Überzeugung von ihrer Heiligkeit wurde weiter gestärkt durch die belegte Verehrung ihres Grabes und ihrer Reliquien, und auch durch den ihr mit Zustimmung der kirchlichen Behörden erwiesenen Kult, nicht nur in Mainz, sondern nach und nach auch in Trier, Speyer und Limburg und im ganzen Benediktiner-Orden. Danach und bis heute findet sich ihr Name aufgeführt sowohl in lokalen Martyrologien als auch in den offiziellen der römischen Kirche, und immer begleitet durch die Bezeichnung „heilig“. Darüber hinaus, zusätzlich zu den drei Päpsten, die die klare Absicht hatten, mit der Kanonisation von Hildegard von Bingen voran zu kommen – nämlich Gregor IX, Innozenz IV. und Johannes XXII – , unterließen es Päpste nicht, sie als „heilig“ zu bezeichnen , wie Clemens XIII., Pius XII., und, wie wir bereits gesehen haben, Johannes Paul II. und Benedikt XVI.. Solch eine allgemeine und weit verbreitete Überzeugung machte implizit glauben, ein spezifischer Prozess für eine Kanonisation der schon allgemein für kanonisiert gehaltenen Hildegard von Bingen sei unnötig oder überflüssig oder bereits erfolgt.

P.: Wie ist vorgegangen worden, um dieser Situation abzuhelfen?

A.: Papst Benedikt XVI. hat unter Feststellung der Existenz eines soliden und konstanten Rufes der Heiligkeit und der Wunder seit unvordenklichen Zeiten die sogenannte canonizatio aequipollens (gleichwertige Kanonisation) durchgeführt, nach den Rechtsvorschriften Urbans VIII. (1623-1644), welche in der Folge definitv theoretisch ausgearbeitet wurden durch Prospero Lambertini, den späteren Papst Benedikt XIV. (1740-1758). Bei einer canonizatio aequipollens „bestimmt der Papst, dass ein Diener Gottes – welcher einen althergebrachten Kult besitzt und wessen heroische Tugend oder Martyrium und Wunder in einvernehmlicher Erklärung durch vertrauenswürdige Berichte festgestellt […] – geehrt werden soll in der universalen Kirche durch die Rezitation des Stundengebetes und die Feier der Messe an einem bestimmten Tag, ohne formales rechtskräftiges Urteil, ohne irgendein rechtliches Verfahren, ohne die Durchführung der üblichen Zeremonien. Eine solche canonizatio aequipollens Hildegards von Bingen hat stattgefunden mit Papst Benedikts XVI. Entscheidung vom 10. Mai 2012. Beispiele für „gleichwertige Kanonisationen“ werden von Prospero Lambertini in Kapitel XLI des Buches I seines magnum opus aufgeführt. Er zitiert zum Beispiel die Fälle der Heiligen Romuald, Norbert, Bruno, Peter Nolasco, Raymond Unborn, Giovanni Maria de Matha und Felix de Valois, Königin Margaret von Schottland, König Stephan von Ungarn, Herzog Wenzel von Böhmen, Gertrud die Große und Gregor VII.. …

Bei der deutschsprachigen Version bei Radio Vatikan handelt es sich mehr um eine geraffte Übertragung als um eine Übersetzung. So stellt die Einführung der doppelten Verneinung Heiligkeit stand nie in Frage durch den Übersetzer eine weitergehende Aussage dar als die tatsächlich vom Kardinal über mehrere Sätze hin gemachte Beschreibung einer tief verwurzelten und allgemeinen Überzeugung von der Heiligkeit Hildegards, welche nach ihrem Tod bis in unsere Tage bestand. Auch lässt sich Martyrologium nicht einfach mit Heiligenkalender übersetzen.

Canonizzazione equipollente habe ich mit dem lateinischen Fachbegriff canonizatio aequipollens wiedergegeben. Aequipollens bedeutet wörtlich gleich stark seiend.

Weitere Kommentare zur jetzt erfolgten Kanonisation:

Kardinal Lehmann, Mainz
Abtei St. Hildegard, Eibingen

Beide auf Radio Vatikan

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