Hand- und Mundkommunion – Heil und Unheil

Als Reaktion auf diesen Artikel haben bei Echo Romeo Bastian und Peter ihre Sichtweise auf sehr schöne Weise dargelegt.

Vielen Dank für Eure beiden sehr persönlichen Stellungnahmen. Ich neige zunächst dazu, etwas flapsig zu antworten: das ist halt Geschmacksache. Denn die Kirche hat beide Formen der Kommunion (für den deutschen Sprachraum) erlaubt. Und auch für diese Entscheidung der Kirche nehme ich das Wort des HErrn in Anspruch „Was ihr auf Erden löst, …“. Somit sehe ich in dieser Entscheidung ein Wirken des Heiligen Geistes, wie auch immer sie zustande gekommen sein mag. Dagegen blicke ich skeptisch auf jene, die trotz dieser Entscheidung aufgrund noch so bestechender Gründe meinen, die Frage zu einer Frage von Recht und Unrecht machen zu müssen.
Die Scheidelinie zwischen Recht und Unrecht, Sünde und Gehorsam, Heil und Unheil, verläuft  woanders, aber ganz in der Nähe, ohne dass sie in dem gleichen Maße thematisiert wird:
Zum Beispiel in jenem mehr und mehr verbreiteten liturgischen Missbrauch, bei dem der Priester mit seiner persönlichen Kommunion nicht – in persona christi – vorangeht, sondern dem neu erfundenen Ritus des Gemeinsam-Kommunizierens frönt, sei es, dass er den Diakon, die Kommunionhelfer, die Minis, sämtliche Kinder oder – wie zuletzt im Erzbistum Hamburg erlebt – die gesamte Gemeinde um den Altar versammelt und zur Simultankommunion zwingt. Ergebnis: Mundkommunion ausgeschlossen.
Oder – noch schlimmer – die „graviora delicta“:
Am vergangenen Sonntag musste ich schon wieder (!) erleben, diesmal im Erzbistum Köln, dass die Kommunikanten den Leib des Herrn selbst in den Kelch eintauchten. Die Normen der Kirche bezeichnen ein solches Vergehen als dermaßen schwerwiegend, dass ein Bischof verpflichtet ist, dieses an die Glaubenskongregation zu melden, so er davon erfährt.
Warum wohl? Weil die Eucharistie vom Gläubigen, der nicht geweihter Priester ist, nur empfangen, niemals genommen werden darf.
So sympathisch und auch legitim die Gedanken Bastians zum „Nehmen“ als Ausdruck der Liebe des Kommunikanten zu Gott bei der Handkommunion sind – die Weisung der Kirche scheint darauf hinzuweisen, dass das mit dem „Nehmen“ nicht unbedingt so das Gelbe vom Ei ist.

In besagter Eucharistiefeier des vergangenen Sonntags fehlte auch keine der häufigen Missbräuche (Unterschlagung der Gottheit Christi in der Oration, Unterschlagung von Gottes Wort – Psalm und 2. Lesung -, verringerter Ernst beim Umgang mit dem Leib Christi – fehlende Kommunionpatene). Darüber hinaus erlebte ich ein Novum: Die Namen von Papst und Bischof wurden im Hochgebet weggelassen.

Der scheibchenweise Verfall von lex orandi und lex credendi schreitet innerhalb meines Erfahrungshorizontes fort. Auch der Priester aus Indien, auf den ich vor einem Jahr noch meine Hoffnung setzte, hat sich inzwischen den hiesigen Gebräuchen Missbräuchen angepasst, wie auch der polnische Priester in der Nachbargemeinde.

„Wollt auch ihr weggehen ?…“

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