Zum Abschluss der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz gab der Vorsitzende EB Zollitsch einen Pressebericht heraus. Ich zitiere hieraus den Abschnitt 8. (Anmerkungen von mir):
Moraltheologische Fragen im Zusammenhang von Vergewaltigung („Pille danach“)
Die Vollversammlung hat sich aus aktuellem Anlass mit den moraltheologischen Aspekten der Verabreichung der so genannten „Pille danach“ für Frauen, die einer Vergewaltigung zum Opfer gefallen sind, befasst. Kardinal Karl Lehmann (Mainz) als Vorsitzender der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz hat auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Verfügbarkeit neuer Präparate mit geänderter Wirkweise die moraltheologische Bewertung der Verwendung einer so genannten „Pille danach“ dargestellt. Kardinal Joachim Meisner (Köln) erläuterte die Hintergründe seiner im Anschluss an den aktuellen Fall der Abweisung [Es gab keine Abweisung! Siehe mein vorheriger Artikel] eines Vergewaltigungsopfers durch zwei Kölner Krankenhäuser in Ordensträgerschaft ergangenen Erklärung vom 31. Januar 2013, die er im Benehmen mit der Kongregation für die Glaubenslehre und der Päpstlichen Akademie für das Leben abgab.Die Vollversammlung hat bekräftigt, dass in katholischen Krankenhäusern Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, selbstverständlich menschliche, medizinische, psychologische und seelsorgliche Hilfe erhalten. [Hätte die betroffene Frau vom 15.12.12. natürlich auch erhalten, wenn sie in einem katholischen Krankenhaus vorstellig geworden wäre] Dazu kann die Verabreichung einer „Pille danach“ gehören, insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat. [was der bisherigen moraltheologischen Position der katholischen Kirche entspricht („Kongo-Pille“)] Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden. [Die entscheidende Aussage! Es geht nicht nur um die pastoraltheologisch bedeutsame subjektive Absicht des Anwenders, sondern um die moralische Bedeutung der objektiv feststellbaren Wirkung. Die Absicht des Anwenders ist entscheidend für das Beichtgespräch, die objektiv feststellbare moralische Zulässigkeit aber für die Normen in katholischen Einrichtungen. Ein weiterer Fortschritt: Die Fixierung auf das Präparat wurde zugunsten der Methode überwunden. So ist der Weg offen, auf den Zeitpunkt der Einnahme im Verlauf des weiblichen Zyklus abzuheben und danach zu differenzieren. Respektabel: Die Bischöfe haben den Tod des Embryos als solchen bezeichnet!] Die deutschen Bischöfe vertrauen darauf, dass in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft die praktische Behandlungs-entscheidung auf der Grundlage dieser moraltheologischen Vorgaben erfolgt. [Etwas Anderes ist gegenwärtig aufgrund der überstürzten Quasi-Freigabe nicht möglich. Von Quasi-Freigabe spreche ich, weil die Vereinbarung zwischen Land NRW und katholischen Bischöfen nur von Seiten der Politik an die Öffentlichkeit weitergegeben wurde, und dies unter Weglassung des wesentlichen einschränkenden Bedingungssatzes. Dieser („Pillen mit abtreibender Wirkung seien für die Kirche aber nicht akzeptabel“) war erst auf Nachfrage beim Vize-Chef des katholischen Büros NRW zu erfahren, interessierte die Medien aber längst nicht mehr] Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren. [Was sonst? Musste aber angesichts der in der Gesellschaft kursierenden Horrorvorstellungen über die katholische Kirche mal gesagt werden.] Die Vollversammlung anerkennt die Notwendigkeit, neben ersten Stellungnahmen zur „Pille danach“ die weiteren Zusammenhänge der Fragestellung – auch im Kontakt mit den in Rom Zuständigen [Wie wohltuend nach einer zunächst anderslautenden Ankündigung von EB Zollitsch.] – vertieft zu ergründen und notwendige Differenzierungen vorzunehmen. [Fantastisch!] Die Bischöfe werden entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen der katholischen Krankenhäuser, mit katholischen [Sic! Man hat dazugelernt!] Frauenärztinnen und -ärzten sowie mit Beraterinnen und Beratern führen.
Fazit – es hat sich gelohnt:
Der Bischofskonferenz seien auch viele Gutachten unverlangt zugesandt worden, offenbar auch von Abtreibungsgegnern. „Auch die Argumente der Abtreibungsgegner müssen wir ernst nehmen“, sagte Zollitsch.
Diese Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz war das Beste, was nach den Pannen der letzten Wochen möglich war. Offen bleibt, ob sich tatsächlich die Moraltheologie der Bischöfe von einer Sexualmoral abwendet, die sich in einer römisch-katholischen Interpretation des Naturrechts begründet, wie sich Daniel Deckers erhofft. Eine Aussage von Bischof Overbeck weist in diese Richtung – bis hin zu dem schon bei Deckers gefundenen Wort von der Güterabwägung (Hervorhebung von mir):
Die zweite große Problematik betrifft die Pille danach und den Umgang damit – das ist m.E. das große Problem der Kirche mit den großen Fragen der Sexualität und Menschen in Notsituationen angesichts unserer so komplexen modernen Welt. Auch da haben wir uns ja in der Öffentlichkeit auch infolge der Stellungnahme des Kardinal Meisners als NRW-Bischöfe zu geäußert. Aber auch in der Bischofskonferenz wurde deutlich gesagt, dass der Lebensschutz wichtig ist, aber auch gleichzeitig die Frage der Güterabwägung eine Rolle spielt, wenn Menschen in solche Not geraten.
Mit der „Güterabwägung“ ist laut Deckers gemeint, dass
… eine abortive Wirkung „als Nebenwirkung“ um eines höheren Gutes [?] willen in Kauf genommen wird.